von Janna Degener
Du hast einen barrierefreien Studien- oder Praktikumsplatz im Ausland gefunden? Du weißt ungefähr, wie du trotz deiner Behinderung vor Ort zurechtkommen wirst? Und auch die Finanzierung deines Auslandsaufenthalts ist unter Dach und Fach? Dann solltest du dich jetzt an die konkreten Reisevorbereitungen machen. Hier erfährst du, wie du dich gut auf die Anreise vorbereiten kannst und was du in Sachen Gesundheit beachten solltest.
Sicher und stressfrei in die neue Heimat
Es gibt inzwischen einige Reiseveranstalter, die sich auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung eingestellt haben und bei denen du hilfreiche Informationen und Tipps zum
Thema „Reisen mit Behinderung" bekommen kannst. Einen Überblick über solche Veranstalter findest du beispielsweise auf der privaten Reiselinks-Website. Während viele Veranstalter vor allem organisierte Gruppentouren anbieten, unterstützt dich der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. auch bei der Organisation deiner individuellen Anreise - ob es um den Flug, die Reiseversicherung, das Mietauto oder aber auch die persönliche Assistenz für deine Reise geht. Natürlich solltest du dich auch rechtzeitig darüber informieren, wie du dich am besten vor Ort von A nach B bewegen kannst. Hilfreich können dabei die verschiedenen Erfahrungsberichte sein, die du in der DAAD-Broschüre „Generation ERASMUS", beim Deutschen Studentenwerk und bei der Bundesarbeitsgemeinschaft Behinderung und Studium e.V. findest. Informationen über behindertengerechte Mietwagen findest du auch auf der englischsprachigen Website http://www.accessible-van-rental.eu. Während der Vorbereitungen und auch auf der Reise selbst solltest du es dir und den Leuten
um dich herum dann möglichst leicht machen: Um deinen Koffer leicht wiederzufinden, entscheide dich beispielsweise für gut erkennbare Farben und Designs oder markiere das Gepäck mit auffälligen Aufklebern oder Stickern. Informiere deinen Sitznachbarn, wenn du eine Hörbehinderung hast. Stelle Fragen und bitte um Begleitung, wenn du den richtigen Bus nicht findest. Und trage deine Plakette und deinen Stock vielleicht auch, wenn du ihn nicht brauchst, damit andere Menschen deine Sehbehinderung leichter erkennen. Diese und viele weitere praktische Tipps insbesondere für blinde und sehbehinderte Reisende bekommst du bei der Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs.
Mit Auto oder Bahn zum Ziel
Wenn du mit dem Auto zu deinem neuen Wohnort im Ausland fahren möchtest, solltest du dich vor Antritt der Reise einmal auf dem Infoportal für Reisende mit Servicebedarf „Barrierefreier Toursimus Info" umsehen. Hier erfährst du zum Beispiel in welchen europäischen Länder, es Tankstellen und Raststätten mit Behindertenparkplätzen und für Rollstuhlnutzer ausgestattete Toiletten gibt, gleichzeitig werden die Parkkonzessionen für Besitzer eines Schwerbehindertenausweises aufgeführt. Wenn du mit der Bahn reisen möchtest, findest du auf dem Portal „Barrierefreies Reisen" der Deutschen Bahn hilfreiche Informationen über Blinden- und Orientierungsleitsystemen an den Bahnhöfen, mögliche Hilfe beim Ein-, Um- und Aussteigen und über kostenlose oder preiswerte Angebote für Reisende mit Schwerbehindertenausweis. Gehörlose und hörgeschädigte Reisende können ihre Fragen an die Mobilitäts-Zentrale beispielsweise nicht nur telefonisch, sondern auch per Fax oder Email stellen. Hinweise und Informationen zu diesen und anderen Dienstleistungen findest du hier. Die entsprechenden Informationsseiten für behinderte Reisende der Staatsbahnen im benachbarten Ausland hat der Verein Seh-Netz auf seinem Informationsportal für behinderte Reisende zusammengestellt.
Per Flugzeug in die neue Heimat
Wenn du als behinderter oder mobilitätseingeschränkter Mensch mit dem Flugzeug unterwegs bist, kannst du gemäß einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 2006 von deiner Fluggesellschaft ohne zusätzliche Kosten bestimmte Sonderleistungen erwarten. Dazu gehört zum Beispiel, dass du von einem ausgewiesenen Abfahrtsort auf dem Flughafen in das Flugzeug begleitet wirst, dass man dir beim Verstauen deines Gepäcks unter die Arme greift und dass man dich gegebenenfalls auch beim Toilettengang unterstützt. Außerdem kannst du davon ausgehen, dass du alle wesentlichen Informationen über den Flug in einer dir zugänglichen Form bekommst, dass du bis zu zwei Mobilitätshilfen und auch medizinische Geräte mitnehmen darfst und dass dein anerkannter Begleithund in der Kabine befördert werden darf - sofern das nicht gegen nationale Vorschriften verstößt. Was du aber unbedingt beachten solltest: Um all diese Rechte in Anspruch zu nehmen, musst du dich mindestens 48 Stunden vor dem Abflug bei der Fluggesellschaft oder dem Reiseveranstalter anmelden! Übrigens: Für behinderte und mobilitätseingeschränkte Reisegäste gelten bestimmte international standardisierte Betreuungscodes, etwa WCHS (Wheelchair Steps) für Fluggäste, die kurze Wege laufen, aber nicht Treppen steigen können oder BLND-DEAF für blinde und gehörlose Passagiere. Wenn du möchtest, kannst du deiner Fluggesellschaft oder dem Reiseveranstalter den nach deiner Meinung für dich zutreffenden Betreuungs-Code bereits im Vorfeld mitteilen (mehr Informationen dazu findest du bei der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V.)
Wie du dich im Ausland Krankenversichern kannst und was du dabei beachten musst, erfährst du hier.
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